Diese besonderen Geschäftsbedingungen für Autorenverträge gelten für den Vertrieb von Werken durch die tredition GmbH über unsere Geschäftssparte publish-Books. Sie gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von tredition (abrufbar unter www.tredition.de/agb-nutzer), welche Vertragsgrundlage für die Nutzung von publish-Books sind und auch für Werkangebote gelten, soweit diese besonderen Geschäftsbedingungen keine abweichende oder zusätzliche Regelung vorsehen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Autorenverträge. Begriffsbestimmungen, Definitionen, Daten und Adressen stimmen mit den Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von tredition überein.
(1) Mit der Übermittlung eines Werkes zum Zweck der Veröffentlichung und des Vertriebs über publish-Books macht der Nutzer (in diesem Fall als "Autor" bezeichnet) tredition das Angebot, den Vertrieb des Werkes zu übernehmen. Der Autorenvertrag kommt mit Annahme durch tredition zustande.
(2) tredition ist nicht verpflichtet, Werke anzunehmen. tredition ist berechtigt, die Aufnahme von Werken in das Angebot von publish-Books ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Annahme des Angebots vom Nachweis der Berechtigung des Autors an dem Werk abhängig zu machen.
(3) Möchte der Autor während der Laufzeit des Autorenvertrages für ein Werk eine zusätzliche Vertriebsform auswählen (z.B. ein bislang nur als e-Book angebotenes Werk auch als print-Book veröffentlichen), so ist ein neuer eigenständiger Autorenvertrag abzuschließen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Überarbeitungen bereits veröffentlichter Werke (Neuauflage).
(4) Alle von tredition angebotenen e-Books, audio-Books und print-Books tragen das tredition-Logo auf der Vorderseite, dem Buchrücken (ggf. in Kurzform), auf der Rückseite und auf der Impressumsseite im Innenteil des Buches. Der Anbieter räumt tredition das Recht ein, auf jedes von ihm bereitgestellte Cover sowie auf der Impressumsseite im Innenteil des Buches, das tredition-Logo in der bei tredition üblichen Form zu setzen. tredition hat das Recht auf dem Cover oder im Buch einen Kurztext über tredition aufzunehmen.
Nicht mit der von tredition zur Verfügung gestellten Coverdesignerapplikation erstellte Cover kann tredition ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Coverdesignerapplikation von tredition erstellte Cover enthalten das tredition-Logo. Es ist nicht erlaubt, durch die Coverdesignerapplikation erstellte Cover ohne das tredition-Logo zu verwenden. Eine Verwendung von mit der Coverdesignerapplikation von tredition erstellen Buchcovern außerhalb von tredition oder zu tredition gehörender Vertriebswege bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von tredition.
(5) Der Autor ist verpflichtet, ihm etwaig übermittelte Probeabzüge und Muster unverzüglich nach Zugang honorarfrei zu prüfen und zu korrigieren und hiernach die Druck- bzw. Veröffentlichungsfreigabe zu erklären. Erklärt der Autor nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Überlassung des zur Prüfung übermittelten Musters die Freigabe oder etwaige Beanstandungen, gilt seine Freigabe als erteilt. Nachträgliche Änderungen bereits vereinbarter Gestaltungen sind nur mit beiderseitiger Zustimmung möglich.
(6) Sofern zwischen Autor und tredition keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen ist, legt tredition die jeweiligen Druck- und Auflagenvolumina nach billigem Ermessen fest.
Eine von den Regelungen dieses § 3 abweichende Rechtseinräumung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Der Autor räumt tredition für die Dauer des Autorenvertrages das ausschließliche (d.h. alleinige), räumlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) für alle Auflagen des Werkes ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen und alle Ausgabeformate (z. B. e-Book, audio-Book, print-Book) ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere auch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Vervielfältigung und zur Bereitstellung des Werkes im Internet, in Mobilfunknetzen und anderen Netzen/Netzwerken wie bspw. geschlossenen Online-Diensten oder W-LAN-Netzen, z.B. durch Bereitstellung zum Download, im Wege des Streaming oder auf andere Weise.
(2) Der Autor räumt tredition für die Dauer der Einräumung des Verlagsrechts außerdem folgende ausschließliche Rechte ein:
(3) Der Autor räumt tredition auf besondere Anforderung von tredition für die Dauer des Hauptrechts alle durch die Verwertungsgesellschaft Wort wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan zur gemeinsamen Einbringung ein. Bereits abgeschlossene Wahrnehmungsverträge bleiben davon unberührt.
(4) Die Berechtigung umfasst neben dem Vertrieb im Rahmen des unter der Domain "publish-Books.de" und anderen Internetadressen abrufbaren Angebots und den zu publish-Books gehörigen Unterseiten und anderen Internetportalen von tredition (insbesondere "tredition.de") auch den Vertrieb über Kooperationspartner von tredition (z. B. Amazon). Der Umfang der Vertriebstätigkeit über die konkret vereinbarten Vertriebsmaßnahmen hinaus liegt im Ermessen von tredition.
(5) Der Autor räumt tredition das Recht ein, die tredition vom Autor eingeräumten Rechte zum Zweck des Vertriebs auch den Kooperationspartnern von tredition einzuräumen.
(6) Sollten Thema und Inhalt des Werkes vom Autor für Fernseh- oder Filmproduktionen verwendet werden, ist tredition hierüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Die Rechte an Verfilmungen für Kino und Fernsehen werden vom Autor und tredition gemeinsam wahrgenommen und bedürfen zur Vergabe an Dritte gesonderter Vereinbarungen.
tredition vermarktet Werke online und offline auch über ausgewählte Partner (z. B. Amazon Search Inside oder Google Book Search, den Buchhandel oderPay-per-View-Anbieter) sowie über Kooperationspartner, welche Internet-Angebote im eigenen Look and Feel betreiben und hierbei auch die bei publish-Books angebotenen Werke vermarkten oder bewerben. Der Autor räumt tredition das Recht ein, Cover, Leseproben, Titel oder sonstige werkbezogene Inhalte (insbesondere auch das Werk selbst) im Rahmen von Präsentationen, auf Webseiten von Kooperationspartnern und/oder in E-Mails zur Vermarktung des Werkes oder zur Eigenwerbung selbst und/oder durch Dritte zu nutzen, insbesondere das Werk zu diesen Zwecken zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu verbreiten, hierbei den Namen bzw. das Pseudonym des Autors zu nennen und den Partnern die zur Umsetzung erforderlichen Rechte einzuräumen.
Ist im Rahmen der Veröffentlichung vorgesehen, dass ein Dritter Herausgeber des Werkes sein soll, ist der Autor damit einverstanden, dass der Herausgeber auf dem Cover des Buches sowie im Impressum als solcher Erwähnung findet.
(1) tredition hat das Recht, Werbung in der digitalen Form des Werkes (z. B. e-Book oder audio-Book), in der Lese- und/oder Hörprobe für das entsprechende e-Book, audio-Book oder print-Book aufzunehmen und/ oder Werbung durch Kooperationspartner im Umfeld der Werbung für das Buch zuzulassen.
(2) tredition ist befugt, den Autor in der Eigenwerbung für tredition sowie im Rahmen der Bewerbung der vom Partner eingereichten Werke zu nennen.
Bei tredition verlegte Werke erhalten eine ISBN. Diese ISBN ist ausschließlich der Nutzung durch tredition vorbehalten.
(1) Der Autor legt den Endverkaufspreis für seine Werke selbst fest. Der Endverkaufspreis muss zumindest die Kosten für die Herstellung, Logistik und den Handelsrabatt decken und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Autor kann den Endverkaufspreis für sein zu veröffentlichendes Werk auf www.tredition.de/kalkulator selbst errechnen. Ein etwaig zusätzlich mit dem Autor vereinbarter Veröffentlichungskostenbeitrag (Deckungsbeitrag) bleibt unberührt.
(2) Der Preis ist in Euro und Cent anzugeben. Bruchteile von Cents sind nicht wählbar. tredition hat das Recht, den Endverkaufspreis für Online-Angebote und/oder Online-Vertriebsplattformen von Vertriebspartnern um bis zu 20 % des vom Autor vorgesehenen Preises anzupassen, um den generellen Anforderungen der jeweiligen Vertriebspartner an die Preisgestaltung zu entsprechen (z. B. die Vorgabe des Vertriebspartners, dass Endverkaufspreise auf xx,99 € enden müssen).
(3) Die effektive Provision des Autors für das jeweilige Werk ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Provisionsberechnung. Der Autor kann sich seine individuelle Provision für ein zu veröffentlichendes Werk auf www.tredition.de/kalkulator selbst errechnen. Mit der Provision sind sämtliche vertragsgemäßen Werknutzungen, Nutzungsrechte und Leistungen des Autors abgegolten.
(4) Vorbehaltlich einer anderweitig schriftlich mit dem Autor getroffenen Absprache besteht kein Anspruch auf eine Mindestprovision oder das Erreichen bestimmter Absatzzahlen.
(5) Provisionen werden - nur -für auf tatsächlich eingegangene Zahlungen für den Erwerb des Werkes bzw. seiner Vervielfältigungsstücke fällig. Direkte Verkäufe (also Verkäufe über den Online-Buchshop auf "publish-Books.de" und den zu publish-Books gehörigen Unterseiten werden dem Autor direkt als "Verkaufte Exemplare" im Provisionskonto gutgeschrieben. Verkäufe über die übrigen Buchhandelswege (z. B. über Barsortimente oder den Einzelhandel) werden als "Exemplare in Auslieferung" auf dem Provisionskonto verbucht. Nach sechs Monaten wird der Verkauf als "Verkaufte Exemplare" umgebucht.
(6) Erhält tredition Remissionen des Werkes, verringert sich der Provisionsanspruch des Autors entsprechend. Die Rückerstattung erfolgt - soweit möglich - durch Verrechnung auf dem Provisionskonto des Autors, sofern keine ausreichende Deckung vorhanden ist durch Nachberechnung gegenüber dem Autor. Bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Provisionen sind dann vom Autor zurückzuerstatten.
(1) Der Autor kann seinen Provisionsanspruch in seinem Provisionskonto unter www.tredition.de/mein-konto einsehen. Der Autor erhält von tredition am Anfang eines jeden Kalendermonats eine Provisionsabrechnung für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat. tredition zahlt die Provision zzgl. eventuelle gesetzliche Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kalendermonats an den Autor aus (Beispiel: die Provision für Juni wird spätestens zum 30. Juli ausgezahlt). Die Abrechnung enthält zumindest die Bezeichnung des Werkes, die Summe der erzielten Verkaufserlöse und die sich daraus ergebende Provision des Autors. Die Herausgabe personenbezogener Daten der Erwerber ist ausgeschlossen.
(2) Die Provision wird innerhalb von 30 Tage nach Provisionsabrechnung auf ein Konto des Autors bei einem Zahlungsdienstleister ausgezahlt. Der Autor kann den Zahlungsdienstleister (derzeit Bankverbindung oder Paypal) in seinem Nutzerkonto auswählen. Zur Auszahlung an dort nicht genannte Zahlungsdienstleister ist tredition nicht verpflichtet. Alle eventuell entstehenden Transaktionskosten trägt der Autor.
(3) Sollte der Autor die vertragsgegenständlichen Werke zusammen mit Literatur-Partnern erstellt haben, so kann er tredition damit beauftragen, in seinem Namen die vereinbarte Nettovergütung an die Literatur-Partner auszuzahlen. Die Verrechnungsaufforderung (also die Aufforderung an tredition zur Auszahlung der Nettoprovision an den Literatur-Partner und Verrechnung mit der Provision des Autors, der die Differenz erhält) kann im Rahmen des Bucherstellungsprozesses erteilt werden.
(1) Der Autorenvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre ab Abschluss des Autorenvertrages.
Beide Parteien können den Autorenvertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung hat seitens des Autors durch Löschung des Nutzerkontos (die Löschung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit) oder durch schriftliche Mitteilung an die tredition GmbH, Mittelweg 177, 20148 Hamburg zu erfolgen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. tredition und dem Nutzer steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn tredition den Betrieb der Internetplattform einstellt. In diesem Fall wird tredition den Nutzer schnellstmöglich informieren und ihn auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen.
(3) Im Falle der Kündigung des Autorenvertrages ist tredition zum Abverkauf der zum Wirksamwerden der Kündigung noch vorhandenen Werke bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages zuzüglich weiterer 6 Monate zu den insoweit fortgeltenden Bedingungen des Autorenvertrages berechtigt. Der Autor ist zum Vorkauf zum Eigenexemplarpreis berechtigt.
Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Autorenrechte und alle weiteren Rechte an den Werkinhalten zu verfügen und dass er bisher keine Vereinbarungen getroffen bzw. Verfügungen vorgenommen hat und auch nicht treffen bzw. vornehmen wird, die der Verwertung seines Werkes über publish-Books entgegenstehen. Dies gilt insbesondere auch für Abbildungen und Werke etwaig eingebundener Literatur-Partner. Der Autor versichert, die Zustimmung aller etwaig am Werk beteiligten Personen zur Rechtseinräumung an deren Beiträgen gemäß den Bestimmungen dieser eingeholt zu haben.
Der Autor gewährleistet, dass die von ihm zum Vertrieb über publish-Books angebotenen Werke nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder andere anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen und frei von pornografischen, jugendgefährdenden, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind. Der Autor hat tredition bei der Einreichung eines Werkes auf Inhalte hinzuweisen, welche explizite Beschreibungen und/oder Darstellungen von Gewalt oder sexuellen Inhalten enthalten.
Der Autor hält tredition von allen Schäden und Aufwendungen frei, die durch die Verletzung Rechter Dritter oder der Anforderungen dieses § 7 durch Werke des Autors entstehen.
Stand: September 2010
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